Aktuelle News
Mit Urteil vom 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle technisch nicht notwendigen Cookies auf Webseiten einer aktiven Einwilligungspflicht unterworfen.
Teure Bußgelder, teils in Millionenhöhe, wurden von den Datenschutzbehörden bereits an bekannte Unternehmen verhängt.
Nur 13 Prozent der Unternehmen sehen sich selbst rechtlich auf
der sicheren Seite, besagt eine Umfrage vom 12.04.2018 des eco Verbandes der Internetwirtschaft.
Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen uns:
- Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget vollständig um?
- Drohen wirklich Abmahnungen und Bußgelder von 4% des Jahresumsatzes?
- Wie kann ich eine mögliche Abmahnung verhindern?
Hinweise: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betrifft nicht nur JEDES Unternehmen, das in der EU ansässig ist, sondern auch Vereine und Verbände.
Aktuelle Vorgaben wie SSL-Verschlüsselung, Cookie-Banner, individuell ausformulierter Datenschutzhinweis, Verfahrensverzeichnis und weitere Maßnahmen müssen seit dem 25. Mai 2018 umgesetzt sein.
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten. Es sollte sich jedoch stets ein im Datenschutz fachkundiger Mitarbeiter mit relevanten Themen befassen.
Jetzt lesen: Recherchen und Kooperationen der WOW-GmbH
Wir haben in den zurückliegenden Woche viele Gespräche geführt, Quellen analysiert und Hilfsangebote von Partnern der WOW-GmbH eingeholt, damit Ihnen Handlungssicherheit geboten wird.
Am Ende dieser Seite haben wir Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt, über das Sie unverbindlich mit uns in Kontakt treten können. Als Service bieten wir Ihnen zu einem günstigen Pauschalpreis Unterstützung bei der korrekten Abwicklung der vorgestellten Angebote. Weitere technische Hilfen bei der Einrichtung Ihrer Webseite (s. Punkt 2.) bieten wir ebenfalls an; nutzen Sie das Anfrageformular der WOW-GmbH, um unverbindlich mit uns Kontakt aufzunehmen.
Leider ist die Thematik der Datenschutz-Grundverordnung komplex und daher nicht in wenigen Worten erklärt. Nehmen Sie sich am besten jetzt die Zeit und erfahren Sie in 5 Schritten, worum es geht:
Die einzelnen Punkte öffnen sich durch Klicken auf die grau hinterlegten Überschriften.
Eine gut verständliche, erste Übersicht bietet die
Europäische Komission.
Dort finden Sie Absichten und Hintergründe der DSGVO:
- Was sind personenbezogene Daten?
- Warum werden die Vorschriften geändert?
- Was muss Ihr Unternehmen tun?
- ... weitere Informationen zum Datenschutz.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet Ihnen eine ausführliche Erklärung zu allen Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung.
Hilfreich sind insbesondere folgende Kurzpapiere und Vorlagen:
Ebenfalls umfangreich informiert die Internetseite der Bitkom, welche zahlreiche Beiträge und Leitfäden zur datenschutzkonformen Datenverarbeitung zum Download bereitgestellt hat.
Neben anderen Eigenschaften einer Webseite sind insbesondere Cookies, Newsletter, Analyse-Tools und Kontaktformulare relevant für die Anwendung der DSGVO
Sichern Sie jetzt Ihre Website gegen mögliche Abmahnung
Jeder Betreiber einer eigenen Webseite muss diese datenschutzkonform bereitstellen.
Gilt nur nur einer der nachfolgenden Punkte für Ihre Webseite, benötigen Sie eine entsprechende Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO:
- Verwenden Sie Webanalyse und Tracking-Tools?
- Verwenden Sie Social Media-Plug-Ins auf Ihrer Webseite?
- Verwendet Ihre Website Cookies?
- Befindet sich auf Ihrer Website ein Kontaktformular?
Angebot der IT-Recht Kanzlei
ab 5,90 € monatlich*
Unser Kooperationspartner, die IT-Recht Kanzlei, stellt ihren Mandanten verschiedene Schutzpakete für den Online-Bereich zur Verfügung und bietet für die DSGVO folgende Leistungen:
- Professionelle Datenschutzerklärung und Impressum
- Anwaltliche Haftung
- Update-Service
- Cookie Consent Tool
- Website-Scan mit KI
- Monatlich kündbar
*Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Optimieren Sie die Abläufe in Ihrem Unternehmen
Leider hört es bei der Webseite nicht auf.
Passen Sie diese Dokumente an die DSGVO Anforderungen an.
Datenschutzerklärung
Nahezu alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten müssen mit Geltung der DSGVO neu erstellt oder überarbeitet werden.
Betriebsvereinbarung
Auch die Betriebsvereinbarung muss an die neuen Bestimmungen der DSGVO angepasst werden.
Einwilligungserklärung
Die bisher eingeholten Einwilligungen bestehen unter der DSGVO weiterhin fort.
Wichtig ist: Der Nachweis der Einwilligung und die Neuerung bezgl. Minderjährigen.
Vereinbarungen zur Auftragsdatenerfassung
Jeder bestehende ADV-Vertrag muss an die Bestimmungen der DSGVO angepasst bzw. ergänzt werden.
Dokumentation
Alle Prozesse im Unternehmen müssen in einem ausführlichen Datenverarbeitungsverzeichnis dokumentiert werden.
Datenübertragung
Die Daten müssen in ein gängiges elektronisches Format umgewandelt werden, um die Datenübertragung an andere Anbieter zu ermöglichen.
Auftragsdatenverarbeitung
Bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht nur der Auftraggeber, sondern auch der Auftragnehmer mitverantwortlich.
Schulungen
Zielgruppengerechte Schulungen der Mitarbeiter zu den Neuregelungen der DSGVO und den unternehmensinternen Prozessen.
IITR-Datenschutz-Kit
ab 32,50 Euro monatlich*
Für Unternehmen ab 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist es Pflicht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Unser Kooperationspartner, die IITR Datenschutz GmbH, kann Ihrem Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung stellen und bietet Ihnen folgende Leistungen:
- Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Unterlagen für datenschutzkonforme Prozesse im Unternehmen
- Alle Datenschutz-Dokumente an zentraler Stelle
- Versionierung aller Dokumente
- Ordner mit erläuternden Unterlagen
- eLearning: dokumentierbare Schulungen für Ihre Mitarbeiter
- Aktive Updates zu den datenschutzrechtlichen Änderungen
- Datenschutz-Kit-Zertifikat als Nachweis, Siegel für Ihre Webseite
- und vieles mehr!
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer
Webseiten-Screenshot IITR Datenschutz GmbH
Wichtig ist, dass Sie handeln und die neuen Vorgaben umsetzen. Ansonsten drohen kostspielige Abmahnungen und Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, über das Sie unverbindlich mit uns in Kontakt treten können.
Als Service bieten wir Ihnen technische Hilfe bei der Einrichtung Ihrer Seite sowie Unterstützung bei der korrekten Abwicklung der vorgestellten Angebote.
Bei Problemen melden Sie sich bitte telefonisch unter: 0251-49095980